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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2004 - L 16 KR 177/03   

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https://dejure.org/2004,15446
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2004 - L 16 KR 177/03 (https://dejure.org/2004,15446)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.2004 - L 16 KR 177/03 (https://dejure.org/2004,15446)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - L 16 KR 177/03 (https://dejure.org/2004,15446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung; Körperliche Beschwerden im Zusammenhang mit der Brustbeschaffenheit; Erstattungsfähigkeit von Heilbehandlungskosten im Zusammenhang mit der Brustbeschaffenheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2004 - L 16 KR 177/03
    Krankheit ist im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der die Notwendigkeit einer ärztlichen Heilbehandlung oder zugleich oder allein Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (BSG SozR 3 - 2200 § 182 Nr. 14; Wagner in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung und Pflegeversicherung - Kommentar -, - Stand 2003 -, Rdnr. 4 zu § 24 SGB V).

    Soweit nach dem gesamten Ermittlungsergebnis erhebliche Hinweise dafür bestehen, dass die im Zusammenhang mit der Brustbeschaffenheit geklagten Beschwerden der Klägerin auf eine psychische Alteration zurückzuführen sind, schuldet die Beklagte der Klägerin lediglich eine psychotherapeutische Behandlung, nicht aber den gewünschten operativen Eingriff (vgl. BSG SozR 3 - 2500 § 39 Nr. 5; SozR 3 - 2200 § 182 Nr. 14).

  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2004 - L 16 KR 177/03
    Soweit nach dem gesamten Ermittlungsergebnis erhebliche Hinweise dafür bestehen, dass die im Zusammenhang mit der Brustbeschaffenheit geklagten Beschwerden der Klägerin auf eine psychische Alteration zurückzuführen sind, schuldet die Beklagte der Klägerin lediglich eine psychotherapeutische Behandlung, nicht aber den gewünschten operativen Eingriff (vgl. BSG SozR 3 - 2500 § 39 Nr. 5; SozR 3 - 2200 § 182 Nr. 14).
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